Sie befinden sich hier:

ohne Angst
behindertengerechter Praxiszugang

Behindertengerechter Praxiszugang

Hier geht es zu:

Tapas-Quartett

Behandlungen in Narkose

Eine Narkosebehandlung steht immer am Ende aller Behandlungsoptionen. Sie wird in der Regel bei geistig behinderten Patienten sowie Kleinkindern notwendig, wenn eine Kooperation seitens des Patienten nicht gegeben ist.

Oft ist sie auch ein probates Mittel zur Therapie von Angstpatienten, wenn eine Zahnbehandlung nicht anders durchgeführt werden kann.

Eine Narkosebehandlung erfordert eine professionelle Abstimmung zwischen Zahnarzt und Anästhesist und wird nur von wenigen spezialisierten Zahn- und Narkoseärzten durchgeführt.

Zum Ablauf einer Behandlung in Narkose beraten wir Sie gern.